Alles zum Thema Bauplatz

Hier finden Sie alles zum Thema Bauplatz - von der Bauplatzsuche über die Umwidmung und Vermessung bis hin zum Kauf.


Bauplatz Vermessung

Eine Vermessung ist notwendig wenn

  • von einer als Bauland gewidmeten größeren Fläche ein Bauplatz abgeteilt werden soll
  • mehrere Bauplätze entstehen sollen 
  • sich das gewidmete Bauland über mehrere Grundstücke erstreckt

In diesen Fällen ist eine Parzellierung (Grundteilung) durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen erforderlich. Eine Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland bedarf der Genehmigung durch die Baubehörde und einer Bescheinigung (Prüfung) durch das Vermessungsamt.  Die bescheinigte Vermessungsurkunde gilt 18 Monate. Der Abteilungswerber hat die Eintragung dieser im Grundbuch zu veranlassen, wodurch auch die Eintragung im Kataster (DKM) erfolgt.

Eine Grundstücksvereinigung ist erforderlich, wenn im Zuge einer Bautätigkeit eine Grundstücksgrenze überbaut wird. Die Vereinigung mehrerer ganzer Grundstücke (nicht Teilflächen von Grundstücken) zu einem Grundstück bedarf keines Geometers (Vermessers). Es ist lediglich eine Bestätigung der Baubehörde notwendig, mit welcher der Grundeigentümer dann die jeweilige Grundstücksvereinigung beim Vermessungsamt beantragen kann.