Nächtigungstaxe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,50 €

Zuständig

Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und im Verhältnis 65 % zu 35 % zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird.

Ab 1. Jänner 2024 wird für die Höhe der Nächtigungstaxe lediglich zwischen Kurortgemeinde und Nicht-Kurortgemeinde unterschiede. 

Für die Stadtgemeinde Groß Gerungs gilt als Nicht-Kurortgemeinde von 1. Jänner 2024 bis 31.12.2025 eine Nächtigungstaxe von € 2,50.

Nächtigungstaxe - Allgemeines