Nächtigungstaxe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,60 €

Zuständig

Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und im Verhältnis 65 % zu 35 % zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird.

Seit 1. Jänner 2024 wird für die Höhe der Nächtigungstaxe lediglich zwischen Kurortgemeinde und Nicht-Kurortgemeinde unterschiede. 

Für die Stadtgemeinde Groß Gerungs gilt als Nicht-Kurortgemeinde ab 1. Jänner 2026 Nächtigungstaxe von € 2,60.

Nächtigungstaxe - Allgemeines